Organisatorisches
Verordnung
Für die Inanspruchnahme von Ergotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, ausgestellt von Ihre:r Hausärzt:in oder einer/einem Fachärzt:in.
Die Verordnung muss vor Beginn der Therapie beziehungsweise spätestens nach der ersten Behandlung chefärztlich von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden (per Post, Fax, online oder persönlich).
Auf der Verordnung sollte folgender Vermerk enthalten sein:
10 Einheiten Ergotherapie à 60 Minuten inklusive Hausbesuch
Für reine Beratungsgespräche ist keine Verordnung erforderlich.
Kostenrückerstattung
Ich bin als Wahl-Ergotherapeut bei ÖGKK, BVAEB, SVS und KFA registriert. Die bewilligte Verordnung können Sie gemeinsam mit der von von mir ausgestellten Original-Honorarnote bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger einzureichen, um eine Teilrückerstattung der Behandlungskosten zu erhalten.
Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Versicherungsträger und orientiert sich an den jeweils geltenden Richtlinien. Ein möglicher verbleibender Kostenanteil kann – abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag – durch eine Unfall- oder Zusatzversicherung übernommen werden. Für detaillierte Informationen empfehle ich, direkt mit Ihrer zuständigen Versicherung Kontakt aufzunehmen.
Stornobedingungen / Therapieabsagen
Terminabsagen müssen bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Bei zu später Stornierung eines Termins wird die volle Leistung in Rechnung gestellt.